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Nutzungsbedingungen ethikPool / Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen; Version 1.0 vom 13.01.2020 - 17.03.2020
Nutzungsbedingungen für ethikPool der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen
Präambel
ethikPool wird von der Landesärztekammer Hessen bereitgestellt zur Einreichung und Beratung von Studien und klinischen Prüfungen.
ethikPool dient als Kommunikationsplattform. Über sie werden auch die Schreiben und Voten der Ethik-Kommission an die Antragsteller zugestellt.
§ 1 Leistungen
(1) Die Landesärztekammer Hessen stellt ethikPool bereit. Sie kümmert sich um die in ihrem Herrschaftsbereich liegende technische Umsetzung und Betrieb.
(2) Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen registriert regelmäßig neu eingestellte Inhalte auf ethikPool und veranlasst das Erforderliche.
(3) Die Ethik-Kommission nutzt ethikPool als Kommunikationsplattform mit den Antragsstellern. Anträge betreffende Schriftsätze werden auf ethikPool zum Download zur Verfügung gestellt. Die Antragssteller werden per E-Mail auf neu eingestellte Dokumente der Ethik-Kommission hingewiesen.
(4) Voten der Ethik-Kommission werden ausschließlich auf Deutsch abgegeben.
(5) Die Inhalte von ethikPool werden regelmäßig nach dem Stand der Technik gesichert und archiviert.
§ 2 Datensicherheit
(1) Die im Herrschaftsbereich der Landesärztekammer Hessen liegenden Daten werden nicht an unberechtigte Dritte herausgegeben.
(2) Abs. 1 betrifft nicht gesetzliche Herausgabepflichten an andere Stellen.
§ 3 Allgemeine Verpflichtungen der Nutzer
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Erstellung eines Nutzerkontos nur funktionierende Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, etc.) anzugeben. Sollte sich nach der Erstellung des Nutzerkontos etwas ändern, sind die Nutzer angehalten, diese Änderungen einzupflegen bzw. mitzuteilen.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, ein sicheres Passwort zu verwenden. Die Weitergabe des mit dem Nutzer verbundenen Passworts ist nicht gestattet.
(3) Dateien können nur im Format PDF hochgeladen werden.
(4) Die Nutzer verpflichten sich und versichern, nur schadfreie Dateien hochzuladen. Schadfrei ist eine Datei insbesondere dann, wenn sie nicht mit einem bösartigen Fremdprogramm (Virus, Wurm, Malware, etc.) infiziert ist.
(5) Die hochgeladenen Dateien dürfen keine strafbaren Inhalte enthalten.
(6) Übersetzungen und die Ersteller der Übersetzungen müssen als solche kenntlich gemacht werden.
(7) Die Nutzer sind sich bewusst, dass eine Löschung des Nutzerkontos nicht erfolgt. Scheidet ein Nutzer aus, wird das Nutzerkonto ggfs. inaktiv gesetzt.
§ 4 Besondere Verpflichtungen der Antragssteller
(1) Die Antragssteller sind verpflichtet, an der Zweifaktorauthentifizierung teilzunehmen. Die Zweifaktorauthentifizierung für Antragssteller funktioniert über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS). Hierzu ist notwendig, dass eine funktionierende Mobilnummer des Antragsstellers angegeben wird.
(2) Ändert sich beim Antragssteller die zuständige Kontaktperson, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden.
(3) Die Antragssteller sind verpflichtet, selbst für eine richtige „Vernetzung“ zwischen dem Antrag und den zuständigen Kontaktpersonen zu sorgen.
(4) Die Antragssteller sind verpflichtet, die richtige Antragstellerform auszuwählen. Jede Studie ist ein Antrag mit einer dann fest vergebenen Aktennummer. Änderungen müssen unter dieser Nummer stattfinden. Die Antragssteller sind verpflichtet, gleiche Anträge nicht mehrfach neu einzureichen.
(5) Die Antragssteller sind sich darüber bewusst, dass weder von ethikPool noch von der Ethik-Kommission eine Plausibilitätsprüfung im Vorfeld der eigentlichen Prüfung stattfindet. Daher sind sie angehalten, darauf zu achten, dass die eingereichten Dokumente korrekt sind.
(6) Sollten von Seiten der Ethik-Kommission auf ethikPool Formulare bereitgestellt werden, sind diese zu nutzen.
§ 5 Besondere Verpflichtungen der Mitglieder der Ethik-Kommission
(1) Die Mitglieder der Ethik-Kommission sind verpflichtet, die Zweifaktorauthentifizierung mittels ausgehändigtem Yubikey zu nutzen. Die Weitergabe des Yubikeys ist untersagt. Ein Verlust des Yubikeys ist unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Mitglieder der Ethik-Kommission sind verpflichtet, die über ethikPool erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der erhaltenen Daten und Dateien an unberechtigte Dritte ist verboten.
(3) Die Kommunikation auf ethikPool ist sachlich zu gestalten.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Die Landesärztekammer Hessen haftet nur für die von ihr und der Ethik-Kommission vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Fehler und Schäden.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Annahme der Nutzungsbedingungen oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Frankfurt am Main.
(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, oder die Nutzungsbedingungen eine Lücke enthalten sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung umzudeuten, die der von dem Verwender Gewollten am nächsten kommt; gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Präambel
ethikPool wird von der Landesärztekammer Hessen bereitgestellt zur Einreichung und Beratung von Studien und klinischen Prüfungen.
ethikPool dient als Kommunikationsplattform. Über sie werden auch die Schreiben und Voten der Ethik-Kommission an die Antragsteller zugestellt.
§ 1 Leistungen
(1) Die Landesärztekammer Hessen stellt ethikPool bereit. Sie kümmert sich um die in ihrem Herrschaftsbereich liegende technische Umsetzung und Betrieb.
(2) Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen registriert regelmäßig neu eingestellte Inhalte auf ethikPool und veranlasst das Erforderliche.
(3) Die Ethik-Kommission nutzt ethikPool als Kommunikationsplattform mit den Antragsstellern. Anträge betreffende Schriftsätze werden auf ethikPool zum Download zur Verfügung gestellt. Die Antragssteller werden per E-Mail auf neu eingestellte Dokumente der Ethik-Kommission hingewiesen.
(4) Voten der Ethik-Kommission werden ausschließlich auf Deutsch abgegeben.
(5) Die Inhalte von ethikPool werden regelmäßig nach dem Stand der Technik gesichert und archiviert.
§ 2 Datensicherheit
(1) Die im Herrschaftsbereich der Landesärztekammer Hessen liegenden Daten werden nicht an unberechtigte Dritte herausgegeben.
(2) Abs. 1 betrifft nicht gesetzliche Herausgabepflichten an andere Stellen.
§ 3 Allgemeine Verpflichtungen der Nutzer
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Erstellung eines Nutzerkontos nur funktionierende Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, etc.) anzugeben. Sollte sich nach der Erstellung des Nutzerkontos etwas ändern, sind die Nutzer angehalten, diese Änderungen einzupflegen bzw. mitzuteilen.
(2) Die Nutzer verpflichten sich, ein sicheres Passwort zu verwenden. Die Weitergabe des mit dem Nutzer verbundenen Passworts ist nicht gestattet.
(3) Dateien können nur im Format PDF hochgeladen werden.
(4) Die Nutzer verpflichten sich und versichern, nur schadfreie Dateien hochzuladen. Schadfrei ist eine Datei insbesondere dann, wenn sie nicht mit einem bösartigen Fremdprogramm (Virus, Wurm, Malware, etc.) infiziert ist.
(5) Die hochgeladenen Dateien dürfen keine strafbaren Inhalte enthalten.
(6) Übersetzungen und die Ersteller der Übersetzungen müssen als solche kenntlich gemacht werden.
(7) Die Nutzer sind sich bewusst, dass eine Löschung des Nutzerkontos nicht erfolgt. Scheidet ein Nutzer aus, wird das Nutzerkonto ggfs. inaktiv gesetzt.
§ 4 Besondere Verpflichtungen der Antragssteller
(1) Die Antragssteller sind verpflichtet, an der Zweifaktorauthentifizierung teilzunehmen. Die Zweifaktorauthentifizierung für Antragssteller funktioniert über die Versendung von Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS). Hierzu ist notwendig, dass eine funktionierende Mobilnummer des Antragsstellers angegeben wird.
(2) Ändert sich beim Antragssteller die zuständige Kontaktperson, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden.
(3) Die Antragssteller sind verpflichtet, selbst für eine richtige „Vernetzung“ zwischen dem Antrag und den zuständigen Kontaktpersonen zu sorgen.
(4) Die Antragssteller sind verpflichtet, die richtige Antragstellerform auszuwählen. Jede Studie ist ein Antrag mit einer dann fest vergebenen Aktennummer. Änderungen müssen unter dieser Nummer stattfinden. Die Antragssteller sind verpflichtet, gleiche Anträge nicht mehrfach neu einzureichen.
(5) Die Antragssteller sind sich darüber bewusst, dass weder von ethikPool noch von der Ethik-Kommission eine Plausibilitätsprüfung im Vorfeld der eigentlichen Prüfung stattfindet. Daher sind sie angehalten, darauf zu achten, dass die eingereichten Dokumente korrekt sind.
(6) Sollten von Seiten der Ethik-Kommission auf ethikPool Formulare bereitgestellt werden, sind diese zu nutzen.
§ 5 Besondere Verpflichtungen der Mitglieder der Ethik-Kommission
(1) Die Mitglieder der Ethik-Kommission sind verpflichtet, die Zweifaktorauthentifizierung mittels ausgehändigtem Yubikey zu nutzen. Die Weitergabe des Yubikeys ist untersagt. Ein Verlust des Yubikeys ist unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Mitglieder der Ethik-Kommission sind verpflichtet, die über ethikPool erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der erhaltenen Daten und Dateien an unberechtigte Dritte ist verboten.
(3) Die Kommunikation auf ethikPool ist sachlich zu gestalten.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Die Landesärztekammer Hessen haftet nur für die von ihr und der Ethik-Kommission vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Fehler und Schäden.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Annahme der Nutzungsbedingungen oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Frankfurt am Main.
(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, oder die Nutzungsbedingungen eine Lücke enthalten sollten, berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung umzudeuten, die der von dem Verwender Gewollten am nächsten kommt; gleiches gilt im Falle einer Lücke.